Gesetze / Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
OWiG§ 92 Vollstreckungsbehörde
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Gesetze / Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
OWiGStand: 10.06.2019
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